Leistungsangebot
Integrationsfachdienste – kurz IFD – beraten und unterstützen sowohl Arbeitgeber, die Menschen mit behinderten und schwerbehinderten Status beschäftigen oder beschäftigen wollen, als auch schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben und leisten Hilfe bei der Suche nach beruflichen Alternativen.
Die Integrationsfachdienste arbeiten eng mit dem Integrationsamt, der Agentur für Arbeit, den kommunalen Trägern und den Rehabilitätationsträgern zusammen. Sie haben so den Überblick über alle Unterstützungsmöglichkeiten, die schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben und ihren Arbeitgebern zur Verfügung stehen.
Bedeutung für Angehörige
Die Bedeutung ergibt sich aus dem Wert von Arbeit für die Betroffenen und ihre Familien. Auch die Angehörigen werden beraten.
Zugangs-/Aufnahmevoraussetzung
Menschen mit einer psychischen Behinderung, langzeitarbeitslose Menschen, die in der Lage sind, den Arbeitsbelastungen standzuhalten und einen besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung haben. Auch Arbeitgeber werden im Zuge des Arbeitsfindungsprozesses und der Arbeitsbegleitung informiert und beraten. Ein Schwerbehindertenausweis muss nicht zwangsweise vorliegen, ist aber für berufsbegleitende Maßnahmen eher günstig hinsichtlich z. B. des Kündigungsschutzes. Von Menschen, die von psychischer Schwerbehinderung bedroht sind, kann ein Antrag auf Gleichstellung von Schwerbehinderung gestellt werden. Einen Schwerbehindertenausweis können Sie beim zuständigen Versorgungsamz beziehungsweise/oder Landratsamt beantragen. Die jweilige Adresse können Sie beim Bürgeramt der Stadt erfragen.
Kosten
Die Kosten zur Durchführung bestimmter Maßnahmen übernehmen die Bundesagentur für Arbeit, die Rehabilitationsträger und die Integrationsämter.
Wo
Die Adresse des für Sie zuständigen Integrationsfachdienstes finden Sie hier: http://www.integrationsfachdienst.de/de/ifd-bayern/ifd-oberbayern/