Leistungsangebot
An Beschwerdestellen wenden sich Menschen, die sich außer Stande sehen, ihre Anliegen in einrichtungsinternen Beschwerdebüros vorzutragen. Das ist üblicherweise dann der Fall, wenn die Beschwerdebüros so gelagert sind, dass sie nicht bei der von einer Beschwerde betroffenen Einrichtung oder Person oder den Patientenfürsprechern vorgetragen werden kann, und die beschwerdeführende Person es vorzieht, sich an eien Stelle zu wenden, die außerhalb der Einrichtungen steht. Darum sind Beschwerden, die bei unabhängigen Beschwerdestellen vorgetragen werden, überwiegend von sehr persönlicher Bedeutung und handeln, objektiv oder nur subjektiv so wahrgenommen, von Übergriffen, Fehlhandlungen, Veruntreuungen, Behandlungsirrtümern, Fehleinschätzung und anderem mehr.
Wer eine unabhängige Beschwerdestelle anruft, erwartet nicht, bei vorhandenen einrichtungsinternen Beschwerdebüros Hilfe bekommen zu können.
Bedeutung für Angehörige
Auch Angehörige psychisch erkrankter Menschen können Beschwerden einreichen. Es vermittelt Angehörigen große Sicherheit, wenn sie wissen, dass es eine neutrale Stelle gibt, die Konflikte zu klären hilft und Beschwerden nachgeht.
Zugangs-/Aufnahmevoraussetzung
Psychisch erkrankte Menschen, Angehörige und Mitarbeiter:innen des psychosozialen Versorgungssystems können sich an die Beschwerdestelle wenden.
Kosten
Das Angebot ist kostenlos.
Wo
In mehreren Städten Oberbayerns. Siehe www.beschwerde-psychiatrie.de/liste.html